Gemeinsam Verantwortung tragen.
Viele Gemeinden. Ein gemeinsamer Bund. Unsere Struktur schafft den Rahmen für Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Verantwortung.
Gemeinsam verbunden. Klar organisiert.
Der Bund evangelischer Freikirchen (Taufgesinnte Gemeinden) e.V. verbindet eigenständige Gemeinden und christliche Werke. Die gemeinsame Organisation ermöglicht es, Anliegen übergemeindlich aufzugreifen, Beziehungen zu pflegen und die Zusammenarbeit zu fördern.
Die Mitgliederversammlung und der Vorstand bilden wesentliche Elemente der Bundesstruktur. Innerhalb des Vorstands unterscheiden wir zwischen den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern und den weiteren Mitgliedern des Vorstands.
Die Struktur des Bundes
Die Mitgliederversammlung und der Vorstand tragen auf unterschiedlichen Ebenen Verantwortung für die gemeinsame Bundesarbeit.
Mitgliederversammlung
Vertreter der Mitgliedsgemeinden und christlichen Werke
Vorstand
Gemeinsame Leitung und Verantwortung für die Bundesarbeit
Vertretungsberechtigter Vorstand
Fünf Vorstandsmitglieder mit rechtlicher Vertretungsfunktion
Weitere Vorstandsmitglieder
Sechs weitere Mitglieder des gemeinsamen Vorstands
Vereinfachte Darstellung der organisatorischen Struktur. Die rechtliche Vertretungsregelung richtet sich nach der geltenden Satzung und dem Vereinsregister.
Der Vorstand
Der Vorstand gestaltet und begleitet die Arbeit des Bundes. Seine Mitglieder bringen unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven aus den Gemeinden und der übergemeindlichen Zusammenarbeit ein.
Vertretungsberechtigter Vorstand
5 MitgliederDiese fünf Brüder gehören nach der aktuellen Vorstandszuordnung zum vertretungsberechtigten Vorstand des Bundes.
Weitere Vorstandsmitglieder
6 MitgliederDie weiteren Vorstandsmitglieder bringen ihre Erfahrungen und Kompetenzen in die gemeinsame Bundesarbeit ein und übernehmen unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden und der christlichen Werke.
Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden müssen Mitglieder ihrer jeweiligen Gemeinden sein.
Die Mitgliederversammlung ist ein wichtiger Ort der gemeinsamen Verantwortung, des Austauschs und der Zusammenarbeit innerhalb des Bundes.
Vorstand
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden und der Christliche Werke.
Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden müssen Mitglieder ihrer Gemeinden sein.